Seit Dezember 2021 ist in Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur sorgt damit für deutlich verbesserte Kundenrechte deutschlandweit. Betroffen sind nicht nur alle Heimnetzwerke, sondern auch Handy- und Smartphone-Verträge. In Deutschland gibt es nun ein „Recht auf schnelles Internet“. Das neue Gesetz schafft neue Maßstäbe.
In der digitalisierten Gesellschaft ist schnelles Internet sowohl für das private als auch das berufliche Leben unverzichtbar. In den unterschiedlichsten Lebensbereichen spielt sich vieles bereits heute im Internet ab. So auch in der modernen Welt des Glücksspiels. An die Stelle von herkömmlichen Spielhallen treten mittlerweile immer öfter Online-Casinos. Besonders beliebt sind die Casino777 Spielautomaten. Mit ein wenig Glück können hier lukrative Gewinne erzielt werden.
Doch die Freuden der digitalen Services können schnell getrübt werden, wenn das Internet zu langsam ist. Deshalb soll sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz hier einiges ändern. Was genau dahinter steckt, nehmen wir in diesem Artikel unter die Lupe.
Die tiefgreifenden Neuerungen des neuen Telekommunikationsgesetzes
Von dem neuen Telekommunikationsgesetz sind sowohl Internet- als auch Telefon- und Handyverträge betroffen. Unter anderem handelt es davon, ein allgemeines Recht auf „schnelles Internet“ deutschlandweit einzuführen. Damit soll die digitale Teilhabe aller Menschen in Deutschland sichergestellt werden. In diesem Sinne soll es bei zu geringer Bandbreite ein spezielles Minderungs- und Kündigungsrecht für betroffene Kunden geben.
Darüber hinaus gilt mit der Einführung des Telekommunikationsgesetzes eine Verkürzung der bestehenden Kündigungsfristen bei Vertragsverlängerungen sowie einseitigen Vertragsänderungen. Ebenso sollen Entschädigungen gezahlt werden, sobald es zu Internet- und Telefonausfällen kommt, welche nicht innerhalb von zwei vollen Tagen behoben werden können. Außerdem wird ein sicherer Vertragsabschluss in Textform verpflichtend eingeführt.
Gleichzeitig sorgt das neue Gesetz auch für einige negative Auswirkungen für Kunden deutschlandweit. In Bezug auf Glasfaseranschlüsse müssen demnach im Zweifelsfall nun alle Hausbewohner für den Glasfaserausbau zahlen, auch wenn ein Teil der Hausbewohner diesen selber gar nicht nutzt.
Neues Telekommunikationsgesetz: Was heißt „schnelles Internet“?
Laut dem neuen Regelwerk in Sachen Telekommunikation müssen Anbieter künftig deutschlandweit ein Festnetz-Internet sicherstellen, dass eine Download-Rate von mindestens 10 Megabit pro Sekunde sowie eine Upload-Rate von 1,7 Megabit pro Sekunde aufweist. Sowohl die Werte für den Upload als auch für den Download sind sehr niedrig gehalten, sodass ein Großteil der Haushalte in Deutschland schon jetzt deutlich bessere Internetverbindungen vorweisen kann.
Für viele Menschen auf dem Land oder in städtischen Randgebieten ist ein solcher Grenzwert allerdings eine große Hilfe. Denn mit dieser neuen und festgelegten Untergrenze haben auch alle Haushalte in ländlichen und suburbanen Räumen einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. In diesem Zuge könnte bei einem Fehlen eines solchen Anschlusses die Bundesnetzagentur tätig werden und die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
Auch für die Latenz, also die Reaktionszeit, gibt es nun feste Vorgaben. Die Latenz darf nach dem neuen TKG nicht höher als 150 Millisekunden liegen. In diesem Sinne wird die Versorgung entlegenerer Häuser, preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten unattraktiv, da deren Latenz deutlich höher ist.
Dementsprechend kommt nur Internet über besonders erdnahe Satelliten in Betracht, welche allerdings erhebliche Mehrkosten verursachen. Allerdings lässt die neue Verordnung auch Ausnahmen zu. So soll zum Teil trotzdem auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden können. Ein detaillierter Vergleich der Telekommunikationsanbieter macht also in Zukunft noch mehr Sinn, als ohnehin schon.
Um für eine nachhaltige Verbesserung des Internets in Deutschland zu sorgen, sichert das neue Telekommunikationsgesetz eine jährliche Anpassung der Mindestwerte zu. So soll jedes Jahr die Untergrenze neu festgelegt werden. Dabei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland zur Berücksichtigung kommen.
Das neue Telekommunikationsgesetz in der Praxis!
Das neue Gesetz birgt für viele Haushalte und Menschen in Deutschland große Hoffnungen auf eine deutlich verbesserte Telekommunikation. Die gesetzten Richtlinien und Vorgaben gehen in die richtige Richtung. Fraglich bleibt allerdings, inwieweit alle neu gesetzten Vorschriften überhaupt überprüft und durchgesetzt werden sollen.
Noch hakt es an vielen Stellen. Ursprünglich sollten die in Folge des neuen Telekommunikationsgesetzes beschlossenen Verordnungen bereits am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Doch noch immer fehlt das grüne Licht vom Deutschen Bundesrat sowie dem Digitalausschuss des Bundestages. So gebe es noch immer reichlich Gesprächsbedarf.
Für viele Experten und Kritiker steht schon jetzt fest: Das neue Telekommunikationsgesetz gestaltet sich als zu ambitionslos und nicht weitreichend genug. So werde das übliche Nutzerverhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu großen Teilen ignoriert. Für eine standardmäßige Grundversorgung seien die angegebenen Richtlinien und Untergrenzen unrealistisch.
Die Bedeutung des neuen Telekommunikationsgesetzes für Deutschland
Mittlerweile sind weit mehr als 61 Millionen Menschen in Deutschland tagtäglich im Internet unterwegs. Damit erreichte die Zahl der Internetnutzer im letzten Jahr wieder einmal einen neuen Höchststand. Vor allem junge Menschen sind im weltweiten Netz vertreten. So liegt der sogenannte Digitalisierungsgrad der Altersgruppe 16- bis 19-Jährige bei beeindruckenden 100 Prozent.
Dadurch wird deutlich, wie wichtig mittlerweile ein guter Internetanschluss ist. Neben privaten Haushalten benötigen auch Unternehmen einen direkten Anspruch auf eine passende Versorgung mit schnellem Internet – sowohl am eigenen Hauptwohnsitz als auch in den Geschäftsorten. Schnelles Internet ist heutzutage eine unverzichtbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Auch positive wirtschaftliche Entwicklungen hängen eng mit dem Grad der Digitalisierung innerhalb Deutschlands zusammen.
Trotzdem gibt es noch immer Regionen in Deutschland, in denen kein ausreichendes Telekommunikationsnetz vorhanden ist. Kein Wunder, dass die Wahrscheinlichkeit der Verfügbarkeit eines ausreichenden Angebots von Internet-, Telefon- und Mobilfunknetz bisher eng mit der jeweiligen Bevölkerungsdichte zusammenhängt. Je dichter eine Region besiedelt, desto besser ist die Telekommunikation vor Ort. Grund dafür sind die erhöhten Amortisationschancen für Investitionen in Breitbandnetze.
Um die bisher bestehenden Versorgungslücken allerdings schließen zu können, benötigt es einen neuen Ansatz. Den Grundstein dafür legt das neue Telekommunikationsgesetz. So sollen nun endlich auch jene Haushalte einen ausreichenden Anschluss an Telekommunikation erhalten, die bisher unterversorgt waren. Dafür sollen in Zukunft auch staatliche Fördermittel bereitgestellt werden. So könnten Unternehmen, die sich dafür einsetzen, in unterversorgten Regionen die Schließung der Versorgungslücken voranzutreiben, vom Staat subventioniert werden. Darüber hinaus sind öffentliche Förderprogramme denkbar.
Fazit: Das Telekommunikationsgesetz ist ein guter Anfang!
Mit der Einführung des neuen deutschen Telekommunikationsgesetzes im Dezember letzten Jahres hat die Bundesnetzagentur den Grundstein für eine nachhaltige Digitalisierung gesetzt. Die damit einhergehenden neuen Richtlinien und Ideen können als Startschuss für eine deutschlandweite Digitalisierungs-Offensive gesehen werden. Ein dringend benötigter Anfang, mehr allerdings noch nicht.
Denn bisher ist nicht sicher, inwieweit die beschlossenen Richtlinien durchgesetzt werden. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass die derzeitigen Maßnahmen mindestens jährlich überarbeitet und angepasst werden. Nur dann kann der Gesetzgeber mit der fortschreitenden technischen Entwicklung adäquat Schritt halten.